Versicherungen

Frühjahrsputz bei Versicherungen lohnenswert

Versicherungen gehören zu jenen Themen, mit denen sich Verbraucher regelmäßig auseinandersetzen. Zum einen sind sie unabdingbar, zum anderen sorgen sie durch finanzielle Verbindlichkeiten häufig aber auch für einen gewissen Unmut. Das Angebot an Versicherungen könnte heute kaum umfangreicher sein. Als eines der größten Risiken gilt dabei auch weiterhin die Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit und mögliche Absicherungen sind ein Thema, das Verbraucher aller Altersklassen beschäftigt. Um zu hohe Kosten zu vermeiden, sollten Verbraucher regelmäßig die vorhandenen Versicherungen überprüfen. Dabei ist es wichtig, dass bestehende Verträge ebenso geprüft werden wie neue Angebote. Nach Ansicht von Experten ist ein Frühjahrsputz bei Versicherungen grundsätzlich lohnenswert. Durch den Verzicht auf unnütze Policen lassen sich jedes Jahr in einem Haushalt mehrere hundert Euro sparen. Sparpotenzial besteht dabei vor allem bei einzelnen Versicherungen. Als unsinnig werden häufig die Sterbegeld- und die Insassenunfallversicherung angesehen. Doch auch Unfallversicherungen mit einer Prämienrückgewähr sollten regelmäßig überprüft werden. Einsparungen sind vor allem dann möglich, wenn sich Verbraucher auf die Versicherungen beschränken, die sie wirklich benötigen. Immer wieder raten Verbraucherschützer dazu bestehende Policen zu überprüfen. Dabei haben sie anhand von Erfahrungswerten eine Hitliste von Versicherungen zusammengestellt, auf die Verbraucher problemlos verzichten können. Zu eben diesen gehört auch der Schutzbrief gegen häusliche Notfälle. Nach Ansicht von Verbraucherschützern können Verbraucher auch getrost auf Rücktrittskostenversicherungen verzichten, die für geplante Hochzeiten angeboten werden. Auch Handy-, sowie Reisegepäck- und Krankenhaustagegeldpolicen sind nach Ansicht von Experten Versicherungen, auf die Verbraucher mit ruhigem Gewissen verzichten können. Es gibt aber auch Versicherungen, die unverzichtbar sind. Dazu gehört in erster Linie die private Haftpflichtpolice, auf die Verbraucher keineswegs verzichten sollten. Die Haftpflichtversicherung ist vor allem bei größeren Schäden von hoher Bedeutung. Die Beiträge, die für diese Absicherung gezahlt werden müssen, können durch die Wahl der Selbstbeteiligung gemindert werden. Allerdings sollte die Selbstbeteiligung nicht zu hoch, sondern angepasst an die individuellen Möglichkeiten gewählt werden.

PKV: Wer kann sich wann privat versichern

In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bevölkerung über die gesetzliche Krankenversicherung gegen Krankheitskosten versichert. Die verbliebenen Bürger gehören i. d. R. zum Mitgliederkreis der PKV. Wie entsteht diese Zweiteilung und wer kann sich hierzulande privat versichern?

Grundsätzlich besteht in Deutschland seit 2009 in allen Krankenversicherungsbereichen eine allgemeine Versicherungspflicht – sowohl für die GKV wie auch die PKV. Wer in die private Krankenversicherung eintreten will, muss bestimmte Voraussetzungen nach SGB V erfüllen. Eines der wichtigsten Kriterien ist das Einkommen. Arbeitnehmer müssen sich lauf § 5 SGB V gesetzlich versichern – sofern sie kein Einkommen oberhalb der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) erreichen.

Erst wenn dieser Grenzbetrag überschritten wird, tritt Versicherungsfreiheit nach § 6 SGB V ein, die gesetzgeberische Voraussetzung für den Eintritt in die PKV ist. Für Selbständige und Beamte/Beihilfeberechtigte gilt diese Bedingung im Übrigen nicht, beide Personengruppen können sich ohne Rücksicht auf die Einkommenshöhe privat versichern. Darüber hinaus gelten besondere Bedingungen unter anderem für Studenten, denen der Gesetzgeber über das 5. Sozialgesetzbuch die Möglichkeit zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV einräumt.

Wie läuft der Eintritt in die PKV ab

Die Voraussetzungen für den Eintritt in die private Krankenversicherung sind eine Seite der Medaille. Wie läuft der Versicherungswechsel in der Praxis aber ab? Arbeitnehmer, die bislang gesetzlich versichert sind, werden über das Eintreten der Versicherungsfreiheit informiert und können sich dann für oder gegen die PKV entscheiden. In letzterem Fall läuft die Versicherung als freiwillig gesetzliche Krankenversicherung weiter.

Wer in die PKV eintreten will, muss fristgerecht (in der GKV gilt eine 2-monatige Kündigungsfrist) kündigen, sollte sich aber bereits vorher für die passende private Krankenversicherung entschieden haben. Hintergrund: Laut § 205 VVG ist im Fall einer Pflichtversicherung die Kündigung erst dann wirksam, wenn die Folgeversicherung nachgewiesen werden kann.

Tod im Beruf: Absicherung der Hinterbliebenen

Viele Menschen kommen heute mit ihrem Gehalt gerade so aus. Da wird häufig an der Absicherung der Familie gespart.

Warum eine Lebensversicherung wichtig ist

In vielen Familien ist es so, dass ein Elternteil arbeitet, während der andere sich um die Kinder kümmert. Passiert dem Berufstätigen dann etwas, stehen die Hinterbliebenen oft vor dem finanziellen Ruin. Auch bei den heutigen Sicherheitsstandards passieren immer wieder tödliche Unfälle am Arbeitsplatz. Um sich für das Risiko eines Arbeitsunfalls mit Todesfolge abzusichern, muss man nicht zwingend eine Kapitallebensversicherung abschließen. Denn die haben durch die Kapitalbildung oft sehr hohe Beiträge. Allerdings bekommt man bei dieser Variante auch am Ende der Laufzeit eine hohe Summe ausgezahlt.

Eine günstige Alternative ist hier die Risikolebensversicherung. Für einen kleinen monatlichen Betrag, der bei vielen Anbietern unter zehn Euro liegt, kann man so seine Familie absichern. Das ist nur dadurch möglich, weil am Ende der Laufzeit kein Kapital ausgezahlt wird. Bei der Berechnung der Beiträge werden ähnliche Faktoren herangezogen, wie bei der kapitalbildenden Versicherung auch. So spielt das Alter der zu versichernden Person eine Rolle und auch ob man Raucher ist oder nicht. Dennoch ist die Risikolebensversicherung zu empfehlen. Besonders Familien, bei denen das Einkommen nicht sehr hoch ist, sollten diese Möglichkeit in Betracht ziehen. Man muss nicht einen hohen Betrag aufwenden, um seine Liebsten für den Ernstfall abzusichern.

Absicherung für beide Partner

Eine Risikolebensversicherung ist wegen der günstigen Prämie für beide Elternteile zu empfehlen. Denn nicht nur im Beruf besteht das Risiko eines tödlichen Unfalls. Wenn dem Elternteil das die Kinder betreut etwas zustößt, steht der andere oft vor einem Problem. Denn eigentlich müsste der dann weiter arbeiten gehen, doch wer soll sich dann um die Kinder kümmern? Kann man dann auf die Versicherung zurückgreifen, hat man wenigstens ein finanzielles Polster, um sich der Kinderbetreuung zu widmen oder eben eine Tagesmutter einzustellen. Außerdem ist es beruhigend zu wissen, dass man seine Familie nicht ohne eine Absicherung zurücklässt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die mittlerweile zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gezählt wird. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dafür gedacht, Menschen abzusichern, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Kann man seinen Beruf nicht mehr ausüben, weil man aufgrund von physischen oder psychischen Erkrankungen dazu nicht mehr in der Lage ist, so stehen viele Menschen vor dem finanziellen Ruin. Vom Staat gibt es zwar noch immer die Erwerbsminderungsrente, diese reicht jedoch zumeist nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Diese Lücke wird durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen.

Welche Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Einzelversicherung oder zusammen mit anderen Versicherungen abgeschlossen werden. So kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise in eine Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung integriert werden. So kann beispielsweise die Rürup-Rente mit einer Zusatzversicherung zur Berufsunfähigkeit genutzt werden. Beide Varianten haben unterschiedliche Vorteile über die man sich vor einem Versicherungsabschluss informieren sollte.

Wann sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Eine Berufunfähigkeit kann auch abgelehnt werden, wenn man zu viele Vorerkranken hat. Deshalb empfiehlt es sich die Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst frühzeitig abzuschließen. Es gibt Angebote für Studenten, Auszubildende und Berufseinsteiger, die mit recht günstigen Monatsbeiträgen beginnen. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass der Vertrag den Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthält. Zudem sollte man jederzeit bei bestimmten Ereignissen nachversichern können. So muss sich die BU-Rente beispielsweise erhöhen, wenn man die Ausbildung beendet und ein normales Gehalt bekommt. Auch die Hochzeit und die Geburt eines Kindes sind Gründe, um die BU-Rente zur persönlichen Absicherung zu erhöhen.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist eine Form der Versicherung, die leistungspflichtig ist, wenn die versicherte Person Verletzungen durch einen Unfall erleidet oder aufgrund dessen verstirbt.

Was ist ein Unfall? Gibt es eine genaue Definition?

Ja. Die Definition lautet: ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet. In der Regel decken die Versicherungsgesellschaften nicht die Fahrlässigkeit, höhere Gewalt oder Naturkatastrophen.

Was genau ist eine Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung ist in gewissem Sinne, eine Wette. Der Verbraucher zahlt der Versicherung eine Prämie, in der Hoffnung, dass ein Unfall nicht eintritt. Die Versicherungsgesellschaft bietet ihren Kunden eine Unfallversicherung an, in der Hoffnung, dass sie nicht zu zahlen haben. Die Unfallversicherung fungiert als Auffangnetz. Dieses Netz fängt den Kunden auf, wenn dieser aufgrund eines anerkannten Unfalles in finanziellen Schwierigkeiten gerät. Vor allem bei Vielreisenden empfiehlt sich eine zusätzliche Unfallversicherung. Denn bei einem Unfall z. B. in Australien werden die gesamten Kosten, von der Unfallversicherung übernommen. Ohne diesen Schutz, steht man in der Regel mittellos und mit vielen, unangenehmen Folgen dar. Die Unfallversicherung ist aber auch sinnvoll für Familien mit Kindern. Dadurch wird gewährleistet, dass bei einem schweren Unfall, eventuell mit Todesfolge, die Familienmitglieder finanziell nicht darunter leiden.

Zahlt denn nicht die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Diese leistet nur bei Unfällen auf der Arbeit. Hin- und Rückweg gelten als Arbeitsunfälle. Berufskrankheiten werden ebenfalls von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Das Ziel der Versicherung ist es, die Leistungsfähigkeit des Versicherten schnellstmöglich und mit allen Mitteln zu fördern. Die Geldleistung fällt meistens sehr gering aus. Deshalb ist es ratsam, sich privat für eventuell auftretende Gefahren abzusichern.

Rentenversicherung

Ein großer Baustein der gesetzlichen Sozialversicherung ist die gesetzliche Rentenversicherung. Bereits im Jahr 1889 wurde unter dem Reichskanzler Otto von Bismarck das Gesetz über Invaliditäts- und Alterssicherung im Reichstag verabschiedet. Was zunächst hauptsächlich als Invaliditätsversicherung begann, denn eine Altersrente wurde zunächst ab einem Alter von 70 Jahren gezahlt, ein Alter das damals aber nur wenige Arbeitnehmer und Angestellte erreichten, mündete schließlich in der Reichssozialversicherungsordnung im Jahr 1911.

Das Konzept der gesetzlichen Rentenversicherung beinhaltete über eine lange Zeit, dass sich innerhalb gewisser Verdienstgrenzen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer paritätisch an den Beiträgen beteiligen. Dies hat zur Folge, dass nur der Arbeitnehmeranteil als unmittelbarer Gehaltsbestandteil anzusehen ist, der zu versteuern ist, weil die Einkommensbesteuerung beim Bruttoeinkommen ansetzt. Allerdings sind dabei die Sozialversicherungsbeiträge im gewissen Rahmen als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der einkommensteuerlichen Sonderausgaben abzugsfähig.

Arbeitgeberanteil

Der Arbeitgeberanteil hingegen ist vom Arbeitgeber allein zu bezahlen. Als Bestandteil der Lohn- und Gehaltskosten ist er betriebswirtschaftlicher Aufwand, der den zu versteuernden betriebswirtschaftlichen Gewinn in einer Bilanz mindert. Seit einiger Zeit werden einige Arbeitnehmer allerdings stärker zur Finanzierung der Rentenversicherungsbeiträge herangezogen, insbesondere wenn sie keine Kinder haben, denn Kinderlose müssen einen Zuschlag bezahlen, so dass das Paritätsprinzip nicht mehr uneingeschränkt gilt.

Aufgrund der demographischen Entwicklung und einer deutlich gesteigerten Lebenserwartung, bedingt durch den technischen Fortschritt, ist nun die Rente ab einem Alter von 70 Jahren wieder im Gespräch. Im Grunde genommen wäre dies eine Rückbesinnung auf die Anfänge der Deutschen Rentenversicherung. Dennoch wird es in Zukunft immer dringender, eine zusätzliche private Rentenversicherung abzuschließen, wenn ansonsten die gesetzliche Rentenversicherung den notwendigen Lebensbedarf nicht mehr abdeckt.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung im Rahmen des sozialen Sicherungssystems in der Bundesrepublik Deutschland und soll die Menschen auch bei eintretender Arbeitslosigkeit und der Suche nach einem neuen Job ein Einkommen sichern.

Verpflichtung und Beitragszahlungen

Jeder Arbeitnehmer ist in dieser Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Außerdem können z.B. Selbstständige sich freiwillig weiter versichern. Der Beitragssatz liegt seit 1. Januar 2011 bei 3,0 % des Bruttoarbeitslohns, jedoch nur bis zu einem Bruttoarbeitslohn von 66.000 Euro jährlich in den alten Bundesländern bzw. 57.600 Euro in den neuen Bundesländern. Ist der Bruttoarbeitslohn höher, steigt der Beitrag nicht mehr. Der zu zahlende Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber gezahlt.

Leistungen

Aus diesen eingezahlten Beiträgen eines jeden Arbeitnehmers werden verschiedene Maßnahmen ergriffen und gefördert, um jemanden schnell aus einer Arbeitslosigkeit wieder rauszuholen und ihn zu unterstützen. Etwa wird daraus das Einkommen eines Jobsuchenden bis zu einer bestimmten Zeit daraus gezahlt, um die Existenz desjenigen zu sichern. Eine Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer ohne Eigenverschulden sein Job verloren hat und nicht etwa durch Fahrlässigkeit. Außerdem wird aus diesen Beiträgen das zu Krisenzeiten viel zitierte Kurzarbeitergeld geleistet. Auch die Förderung zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit in Form einer Kostenübernahme der Bewerbungs- oder Fahrtkosten sowie der Förderung von Fort- und Weiterbildungen stehen auf dem Leistungsprofil der Arbeitslosenversicherung. Auch für Arbeitgeber leistet die Arbeitslosenversicherung etwas. So bekommen Arbeitgeber Zuschüsse, wenn diese jemanden einstellen. Außerdem bekommt ein Arbeitgeber eine finanzielle Unterstützung, wenn er Menschen einstellt, die in der Berufswelt als schwer vermittelbar gelten, etwa durch Behinderung oder mangelnden Schulabschluss.

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